MÜNCHEN. Hybride 24/7-Supermärkte und Sonntagsöffnungen quasi nach Belieben – das gestern verabschiedete Bayerische Ladenschlussgesetz zeigt wenig Achtung für den verfassungsrechtlichen Schutz der Sonn- und Feiertage im Freistaat. Engagierte Menschen aus der Allianz für den freien Sonntag werden deshalb eine Popularklage anstrengen.
„Die Sonntage und staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der seelischen Erhebung und der Arbeitsruhe gesetzlich geschützt“, heißt es in Artikel 147 der Bayerischen Verfassung. Dass dieser Artikel durch das neuen Ladenschlussrecht auf vielfältige Weise in Frage gestellt und verletzt wird, darauf haben Gewerkschaften und Kirchen im Anhörungsverfahren nachdrücklich hingewiesen. Die Kritik wurde jedoch in den federführenden Ministerien und in den meisten Landtagsfraktionen weitgehend ignoriert.
So erlaubt das neue Ladenschlussgesetz digitalen Supermärkten mit Selbstscannerkasse auf 150 qm²-Verkaufsfläche den 24/7-Betrieb. Noch vor wenigen Jahren hatte die Staatsregierung die Sonn- und Feiertage aufgrund eigener verfassungsrechtlicher Bedenken noch ausdrücklich ausgenommen. Nun die Kehrtwende: Das neue Ladenschlussgesetz dehnt die 24/7-Regelung auch noch auf „hybride Betriebe“ aus. Das heißt: Praktisch jedes bestehende Geschäft in Stadt und Land kann nach ein paar Umbauten künftig Sonntagsverkauf betreiben. Viele Drogeriegeschäfte und Supermärkte stehen schon in den Startlöchern. Dass in diesen – nur scheinbar „personallosen“ – Geschäften im Hintergrund auch Sonntagsarbeit anfällt, lässt sich schon heute vielfach beobachten.
Darüber hinaus ermöglicht das neue Gesetz durch viele schwammige Regelungen, dass sich Sonntagsöffnungen in bayerischen Handel vervielfachen können und den allgemeinen Charakter der Sonn- und Feiertage in Bayern empfindlich verändern. Kommunen dürfen künftig weitgehend nach Belieben sich selbst als „Ausflugsort“ definieren und damit für bestimmte Warensortimente an 40 (!) Sonntagen die Geschäfte öffnen. Für große Sonntagsshopping-Events („Verkaufsoffene Sonntage“) soll künftig statt des bisher verfassungsrechtlich vorausgesetzten publikumsstarken Anlasses nur noch eine Anlass-„Vermutung“ nötig sein.
Engagierte Sonntagsschützer*innen aus der Sonntagsallianz werden in den kommenden Monaten eine Popularklage gegen das BayLadSchlG vorbereiten – das wurde heute bei einem Treffen der bayerischen Sonntagsallianz in München angekündigt. Mit der Popularklage kann jede Bürgerin und jeder Bürger geltend machen, dass eine Rechtsnorm des bayerischen Landesrechts Grundrechte der Bayerischen Verfassung einschränkt und damit verfassungswidrig ist.






