Eine Frau mit kurzen grauen Haaren, Brille und rotem Lippenstift, die einen dunklen Blazer über einem hellen Oberteil trägt, posiert vor einem schlichten hellen Hintergrund.

Der Kampf um Ladenschluss geht weiter – ver.di klagt vor dem Verfassungsgericht

Allgemein

München. Die Sonntagsallianz Bayern begrüßt es, dass ver.di am 10. Juli 2026 Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen das im letzten Sommer verabschiedeten neuen Bayerische Ladenschlussgesetz eingereicht hat. Das ist der zweite rechtliche Vorstoß gegen das Gesetz. Bereits im Januar 2026 haben sieben Klägerinnen und Kläger eine Popularklage angestrengt. Auch aus Sicht der Sonntagsallianz ist eine verfassungsrechtliche Überprüfung maßgeblich, weil das neue Ladenschlussgesetz in Bayern im großen Ausmaß die grundgesetzliche geschützte Sonn- und Feiertagsruhe in Bayern angreift.

In der ver.di Presseerklärung vom 30.7.2026 meldet sich ver.di Landesleiterin in Bayern, Luise Klemens, die auch eine der sieben Kläger*innen der Popularklage gegen das neue Ladenschlussgesetz ist, zu Wort:

“Die dramatische Deregulierung des bayerischen Ladenschlussgesetzes ist ein Generalangriff auf die Beschäftigten im bayerischen Einzelhandel, auf deren Familien
und auf die Gesellschaft. Mit unserer Klage am Bundesverfassungsgericht kämpfen wir gegen die dramatischen Verschlechterungen des Arbeitnehmerschutzes unserer Kolleg*innen im Einzelhandel. Dass der bayerischen Staatsregierung die Auswirkungen des neuen Ladenschlussgesetzes auf die Beschäftigten offensichtlich
egal sind und somit erhebliche Verschlechterungen in Kauf nimmt macht mich fassungslos!“

 

Warum das Gesetz für Thomas Gürlebeck, ver.di Bayern Fachbereichsleiter Handel, auch eine Kampfansage der Staatsregierung gegenüber den Gewerkschaften ist, finden Sie in der ver.di Pressemitteilung: PM ver.di Bayern klagt am Bundesverfassungsgericht gegen das Ladenschlussgesetz Bayern