MÜNCHEN. Zusätzliche Sonntagsarbeit und 12-Stunden-Tage. Eine solche Aushebelung des Arbeitszeitgesetzes wäre im Freistaat in 12 Branchen befristet möglich gewesen – wenn ver.di nicht geklagt hätte. Nach einem Erfolg vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth zieht die Staatsregierung ihre Allgemeinverfügung wieder zurück.
Von vielen unbemerkt galt in Bayern seit dem 20. Januar 2022 eine Corona-Allgemeinverfügung, die bis zum 19. März 2022 in zwölf Branchen höhere Maximalarbeitszeiten und zusätzliche Sonntagsarbeit ermöglichen sollte, z. B. im Gesundheitssektor und im Lebensmittelhandel. Die Maßnahme sollte die kritische Infrastruktur retten, hätte aber das Gegenteil bewirken können, wenn das ohnehin überlastete Personal endgültig in den Burnout getrieben worden wäre. Ver.di klagte erfolgreich. Nun teilte das Bayerische Arbeitsministerium der Gewerkschaft mit, dass es die Allgemeinverfügung bayernweit beenden wird.
Eine sehr gute Nachricht – pünktlich zum Internationalen Tag des freien Sonntags am 3. März!