kda kritisiert neues Ladenschlussgesetz: Ist der Sonntag noch heilig?

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MÜNCHEN. Die Bayerische Staatsregierung plant mit der Einführung des Bayerischen Ladenschlussgesetzes (BayLadSchlG) eine Reform, die die Arbeitsbedingungen von etwa einer halben Million Erwerbstätigen im bayerischen Einzelhandel wie auch den Charakter der Sonn- und Feiertage in Bayern insgesamt einschneidend verändert. Am 20.01.2025 endete das Anhörungsverfahren zum Ladenschluss. Die Sonntagsallianz forderte bereits im letzten Jahr grundlegende Änderungen am geplanten Bayerischen Ladenschlussgesetz. Als Mitglied der bayerischen Sonntagsallianz kritisiert auch Peter Lysy, Leiter des kda Bayern, den vorliegenden Gesetzentwurf, der die Feiertagsruhe in Teilen des bayerischen Einzelhandels faktisch aufheben wird, wenn es nicht noch zu wesentlichen Änderungen kommt.

„Der Sonntag war in Bayern früher heilig. In den Ladenschlussplänen der Staatsregierung ist das nicht mehr zu erkennen“, sagte der evangelische Pfarrer vom Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt in einer Pressemitteilung des kda Bayern.

24/7 für „Personallose Kleinstsupermärkte“?

Die so genannten „Personallosen Kleinstsupermärkte“, die künftig an 365 Tagen im Jahr öffnen dürften, würden Sonntagsshopping zu einer neuen Normalität machen. „Hier geht es nicht nur um ein paar kleine Geschäfte auf dem Land“, so Lysy. „Diese Supermärkte werden sich überall ausbreiten. Jeder Rewe- oder Edeka-Markt in Bayern kann nach dem Gesetzentwurf künftig einen Teil seiner Ladenfläche sonntags öffnen. Das wird den Charakter der Sonn- und Feiertage empfindlich verändern.“

In der Pressemitteilung heißt es weiter: Die Staatsregierung betreibe zudem Augenwischerei, wenn sie behaupte, diese Geschäfte seien personallos. In der Praxis sehe man, dass die begehbaren Märkte mit ihren oft weit über tausend Produkten auch sonntags betreut, aufgeräumt, überwacht und gereinigt würden. Das kontrolliere niemand.

Keine Begründung mehr für verkaufsoffene Sonntage?

Eine weitere Abkehr vom Sonntagsschutz liege laut Lysy in der Neuregelung verkaufsoffener Sonntage, für die künftig nicht mehr begründet, sondern nur noch „vermutet“ werden müsse, dass sie verfassungskonform seien. Ebenso einschneidend sei die neue Ausflugsortregelung, nach der sich praktisch jede Gemeinde in Bayern selbst zum Ausflugsort erklären könne und bestimmte Warensortimente an 40 Sonntagen im Jahr für den Verkauf freigeben dürfe.

12 Shoppingnächte?

„Wenn das Gesetz so durchgeht, bekommt Bayern den schwächsten Sonntagsschutz in ganz Deutschland“, sagte kda-Leiter Lysy und forderte die Rücknahme der entsprechenden Gesetzesartikel. Auch die im Gesetzentwurf vorgesehenen bis zu zwölf Shoppingnächte pro Jahr lehnt der kda als beschäftigten- und familienfeindlich ab.

Der kda Bayern hat eine ausführliche sozialethische und beschäftigungspolitische Bewertung des Gesetzesentwurfs zum Ladenschlussgesetz vorgenommen.

Ausführliche Stellungnahme des kda Bayern: Bewertung Entwurf Ladenschlussgesetz