MÜNCHEN. Die Allianz für den freien Sonntag in Bayern begrüßt die Unterstützung der Popularklage gegen das bayerische Ladenschlussgesetz durch den Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Pfarrer Peter Lysy, Leiter des kda Bayern, erläutert warum eine Überprüfung des Bayerische Ladenschlussgesetzes durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof notwendig ist.
Aus Sicht des kda-Bayern stößt das neue Ladenschlussgesetz in drei Punkten auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken:
- Sonntagssupermärkte: Das BayLadSchlG erlaubt ganzjährig den Sonn- und Feiertagsbetrieb „digitaler“ und „hybrider“ Supermärkte auf einer Verkaufsfläche von 150 m². Die Voraussetzung der Personallosigkeit kann dabei in der Praxis nicht gewährleistet und überprüft werden.
- Ganz Bayern ein Ausflugsort: Das BayLadSchlG ermöglicht allen Kommunen, sich anhand weicher Kriterien selbst zum Ausflugsort zu ernennen und dadurch Teilen ihres Einzelhandels 40 Sonn- und Feiertagsöffnungen im Jahr zu genehmigen.
- Verkaufssonntage nach Belieben: Die Anlassbezogenheit verkaufsoffener Sonntage, früher Gegenstand vieler Gerichtsverfahren, soll laut BayLadSchlG nur noch „vermutet“ und weitgehend ins Belieben der Kommune gestellt werden.
Sonntagsshopping als neue Normalität
Diese Regelungen gehen weit über alle bisherigen Deregulierungen des Ladenschlusses hinaus. Sie werden konkret zur Zunahme der Sonntagsarbeit im Handel führen und die dort tätigen, überwiegend weiblichen Beschäftigten und ihre Familien belasten. Die Regelungen können zudem Händlern, die an den Ladenschluss gebunden sind, Umsatzeinbußen bescheren, sie mittelfristig vom Markt drängen und ihre Arbeitsplätze gefährden. Sie sind darüber hinaus geeignet, das Einkaufen am Sonntag langfristig zu einer neuen Normalität in Stadt und Land zu machen und den besonderen Charakter der Sonn- und Feiertage insgesamt zu verändern. Ähnliche Einschränkungen der Sonn- und Feiertagsruhe könnten in der Folge auch andere Branchen erleben.






