Textgrafik auf rosa Hintergrund: ... ist auf dem Weg! Popularklage gegen Bayerisches Ladenschlussgesetz mit einem kleinen Logo der Allianz für den freien Sonntag unten rechts.

Sieben Kläger*innen kämpfen für den Sonntagsschutz

Allgemein

München. Die Sonntagsallianz hält eine Überprüfung des neuen Bayerischen Ladenschlussgesetzes (BayLadSchlG) durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof für notwendig. Sieben Vertreter*innen der Bayerischen Allianz für den freien Sonntag haben daher eine Popularklage gegen die Ausweitung des Sonntagsshoppings im Bayerischen Ladenschlussgesetz auf den Weg gebracht. ver.di Bayern hat in ihrer heutigen Presseinformation die Beweggründe der Kläger*innen dargelegt und Unterstützung zugesichert.

In der Presseinformation vom 15.1.2026 heißt es:

 

Am 10. Juli 2025 hat der Bayerische Landtag mit den Stimmen der Freien Wähler und der CSU das neue Bayerische Ladenschlussgesetz beschlossen. Das neue Ladenschlussgesetz greift im großen Ausmaß, durch eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen, die grundgesetzliche geschützte Sonn- und Feiertagsruhe in Bayern an. Sieben Kläger*innen, welche wesentliche Organisationen unserer Gesellschaft repräsentieren, wollen mit einer Popularklage am Bayerischen Verfassungsgerichtshof für den Schutz des Sonntags kämpfen.

Die Popularklage in Bayern

Die Popularklage ist ein Rechtsmittel, das es ausschließlich in Bayern gibt und grundsätzlich jeder Person, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder eigener Betroffenheit offensteht. Das Recht auf Popularklage in Bayern ermöglicht es jeder Person, die Verfassungsmäßigkeit bayerischer Rechtsnormen durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof überprüfen zu lassen. Die auf den Weg gebrachte Popularklage sieht in den Ausnahmen des Ladenschlussgesetzes einen klaren Angriff auf wesentliche Grundrechte der Bayerischen Verfassung: Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Schutz von Ehe und
Familie sowie die Koalitionsfreiheit. Besonders die Regelungen zu den sogenannten „Personallos betriebenen Kleinstsupermärkten“, die bis zu 40 Sonntagsöffnungen bei selbsternannten Tourismusorten und weitere Sonntagsöffnungen stehen bei der Klage im Fokus.

„Wer den Sonntag aufweicht, greift direkt in das Leben der Beschäftigten ein“

„Wer den Sonntag aufweicht, greift direkt in das Leben der Beschäftigten ein. Das neue Ladenschlussgesetz fördert eine Ausweitung von Sonntagsarbeit, schwächt bewährte Schutzmechanismen und verschärft soziale Ungleichheiten – insbesondere für Frauen, Teilzeitkräfte und Menschen mit familiären Verpflichtungen. Deshalb wehren wir uns gemeinsam mit der Sonntagsallianz gegen diese schleichende Aushöhlung des verfassungsrechtlich garantierten Sonntagsschutzes,“ erklärte Bernhard Stiedl, Vorsitzender DGB Bayern und einer der sieben Kläger*innen.

Der Sonntag ermöglicht gemeinschaftliches Engagement

„Der Schutz des Sonntags bedeutet für uns als Christinnen und Christen nicht weniger als einen Schutz der Menschen in diesem Land, ihrer Grundrechte und der Werte, auf denen unsere Gesellschaft fußt. Der arbeitsfreie Sonntag ist seit mehr als 1.700 Jahren ein hohes Gut. Wir sehen in ihm aber nicht nur eine religiöse Tradition, sondern auch seine enorme soziale und kulturelle Bedeutung. Als Landeskomitee der Katholiken sagen wir daher sehr deutlich: Der Sonntag muss als Tag der Unterbrechung vom Alltag erhalten bleiben. Ein Tag, der Abstand bietet von den Anforderungen des Berufslebens, der Zeit für Familie und Freunde schenkt, der gemeinschaftliches Engagement ermöglicht. Gerade in unserer Zeit braucht die Gesellschaft Menschen, die sich für sie positiv einsetzen und engagieren, in Vereinen und Verbänden, die zum demokratischen Miteinander beitragen – dafür brauchen die Menschen gemeinsame Zeit an einem freien Sonntag,“ machte Christian Gärtner, Vorsitzender des Landeskomitees der Katholiken in Bayern deutlich.

Als Tag der seelischen Erhebung und der Arbeitsruhe ist der Sonntag gesetzlich geschützt

Peter Lysy, Leiter des kda in Bayern stellt klar: „Ich kann nicht erkennen, dass das neue bayerische Ladenschlussgesetz den Geist der Bayerischen Verfassung atmet, in dem der Sonntag als ‚Tag der seelischen Erhebung und der Arbeitsruhe gesetzlich geschützt‘ (Art.147 BV) ist. Vielmehr befürchte ich, dass der Sonntag durch dieses Gesetz seinen besonderen Charakter als gemeinsamer wöchentlicher Feiertag für die Menschen in Bayern verlieren wird.“

Familienzeit bleibt auf der Strecke

“Die dramatischen Deregulierung des Ladenschlussgesetzes verschlechtert die eh schon schwierigen Arbeitsbedingungen unsere Kolleg*innen im Einzelhandel massiv. Sie führen zu Mehrarbeit, häufigem Einsatz an Abenden, Sonn- und Feiertagen. Damit bleibt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für unsere Kolleg*innen auf der Strecke. Deshalb ist es nur folgerichtig, dass wir gemeinsam gegen dieses rechtswidrige Gesetz klagen,“ brachte es Luise Klemens, ver.di Landesbezirksleiterin auf den Punkt.

Die Kläger*innen

Kläger*innen der Popularklage sind Luise Klemens, ver.di Landesbezirksleiterin, ver.di Bayern, Silke Sigl-Schenke von der afa Bayern, Claudia Lechner, ehrenamtliche Vorsitzende ver.di Handel Bayern, Christian Gärtner, Vorsitzender des Landeskomitees der Katholiken in Bayern, Bernhard Stiedl, Vorsitzender des DGB Bayern, Peter Lysy, Leiter des kda Bayern und Michael Wagner, Landespräses der KAB Bayern. Vertreten werden die sieben Kläger*innen von Professor Dr. Tristan Barczak, der den Lehrstuhl, unter anderem für öffentliches Recht, an der Universität Passau einnimmt.

Für Rückfragen: Thomas Gürlebeck, Fachbereichsleiter Handel Bayern 0171/480 888 2

Hintergrundinformationen zu den Organisationen

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, ver.di Bayern
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in Bayern steht für eine engagierte, kompetente und verlässliche Interessenvertretung von Beschäftigten in zentralen Dienstleistungsbereichen wie öffentlichem Dienst, Bildung, Gesundheit, Handel, Verkehr und sozialen Einrichtungen. Mit ihrer tarifpolitischen Stärke setzt sie sich konsequent für gute Arbeitsbedingungen, faire Entlohnung und echte Wertschätzung der täglichen Leistung der Beschäftigten ein und verbindet dabei professionelle Verhandlungskompetenz mit einem ausgeprägten Sinn für soziale Gerechtigkeit und demokratische Teilhabe. Ver.di Bayern schafft Räume für Mitbestimmung, organisiert solidarische Netzwerke in Betrieben und Dienststellen und trägt mit gezielten Initiativen zu Vielfalt, Chancengleichheit und gesellschaftlichem Zusammenhalt bei – ein verlässlicher Partner für alle, die Arbeit menschenwürdig, zukunftssicher und gerecht gestalten wollen.

Deutscher Gewerkschaftsbund, DGB Bayern
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Bayern vertritt als Dachverband die Interessen von rund 800.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Freistaat. Er setzt sich für gute Arbeitsbedingungen, soziale Gerechtigkeit und eine starke Mitbestimmung ein. Der Schutz des arbeitsfreien Sonntags ist für den DGB Bayern ein zentraler Bestandteil einer sozial ausgewogenen Arbeits- und Lebenswelt. Das neue Bayerische Ladenschlussgesetz gefährdet aus seiner Sicht bewährte Schutzmechanismen, begünstigt eine Ausweitung von Sonntagsarbeit insbesondere im Einzelhandel und verschärft soziale Ungleichheiten – zulasten der Beschäftigten, vor allem von Frauen, Teilzeitkräften und Menschen mit familiären Verpflichtungen. Mit seiner Beteiligung an der Popularklage verteidigt der DGB Bayern den verfassungsrechtlich garantierten Sonntagsschutz und tritt einer schleichenden Aushöhlung von Ruhezeiten und Mitbestimmungsrechten entschieden entgegen.

Landeskomitee der Katholiken in Bayern
Das Landeskomitee der Katholiken in Bayern ist der Zusammenschluss der bayerischen Diözesanräte, der katholischen Verbände und Organisationen auf Landesebene sowie von Einzelpersönlichkeiten. Das Landeskomitee vertritt die Interessen der ca. 5,5 Millionen Gläubigen in Bayern gegenüber Kirche, Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

Aktionsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (afa Bayern)
Die afa ist ein loser Zusammenschluss von Interessierten Menschen, die ihr Wissen, ihre Kompetenz und Lebenserfahrung einbringen unter dem Dach der evangelischen Kirche in Bayern. Wir sind kein Verein und politisch neutral. Die afa will ein Sprachrohr für Fragen von ArbeitnehmerInnen sein. Sie setzt sich kritisch und engagiert mit Fragen aus der Arbeitswelt, aber auch aus Umwelt, Kultur und Religion auseinander. Sie steht für Sensibilisierung für die Veränderungen in der Arbeitswelt und der Gesellschaft. Ihr liegen Fragen der Sozialpolitik am Herzen mit Bezug zum Glauben und zur Kirche. Sie will Brücken bauen zwischen der Kirche und der Arbeitswelt.

Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB Bayern)
Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Landesarbeitsgemeinschaft Bayern e.V. ist ein kirchlicher Sozial- und Berufsverband mit 175-jähriger Geschichte. Als Zusammenschluss der sieben bayerischen Diözesanverbände vertritt sie rund 25.000 Mitglieder und versteht sich als Anwältin einer Kirche, die sich für die Rechte und Interessen von Beschäftigten einsetzt unabhängig von Konfession sowie Weltanschauung. Auf Grundlage der Prinzipien der katholischen Soziallehre: die Würde des Menschen, Solidarität, Subsidiarität, Gemeinwohl und Nachhaltigkeit engagiert sie sich für eine menschenwürdige Gestaltung der Arbeitswelt, soziale Gerechtigkeit sowie den Schutz und Ausbau sozialer Sicherungssysteme und tritt für erweiterte Mitbestimmungsrechte, die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit sowie eine Wirtschaft ein, die dem Menschen dient.

Der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt (kda Bayern)
Der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt (kda Bayern) ist die Facheinrichtung der Evangelisch-Lutherischen in Bayern für Arbeit, Wirtschaft und die damit zusammenhängenden sozialen Fragen. Der kda Bayern pflegt für seine Kirche Kontakte zu zahlreichen Betrieben in unterschiedlichen Branchen in Bayern, um Menschen, seien sie Arbeitnehmende, Handwerker oder Führungskräfte, in ihren beruflichen Herausforderungen wahrzunehmen und zu begleiten. So sind sie auch bei Betriebskrisen seelsorgerisch im Einsatz. Zudem organisiert der kda Bayern im Rahmen des Verbunds Evangelische Berufsbildung Bildungsveranstaltungen zu arbeitsweltlichen, sozialpolitischen, berufsbiografischen und sozialethischen Themen. Als auftragsorientierter kirchlicher Dienst mit evangelisch-lutherischem Profil setzt sich der kda Bayern für menschengerechte Arbeitsbedingungen und eine gute Ausgestaltung unserer sozialen Sicherungssysteme ein, steht dabei im Dialog mit Gewerkschaften, Verbänden, Kammern und der Politik und ist engagiert in verschiedenen Netzwerken. So engagiert sich der kda Bayern auch seit fast 20 Jahren im Rahmen der Sonntagsallianz für den arbeitsfreien Sonntag und eine lebensdienliche Balance von Arbeit und Freizeit.