MÜNCHEN. Am 20.1.2025 endete die Frist der schriftlichen Verbandsanhörung zum Entwurf eines neuen Ladenschlussgesetzes in Bayern. Gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen, Kirchen und weitere Spitzenorganisationen der Wirtschaft waren vom Arbeitsministerium angefragt, sich zu dem Gesetzesvorhaben zu äußern.
Massive Verschlechterung für Arbeitnehmer*innen und Gesellschaft
Mit einer Kritik in 10 Kapiteln begutachtet ver.di den Gesetzesentwurf nicht nur aus Arbeitnehmerperspektive. Wettbewerbsverzerrungen und rechtliche Probleme des Regelwerks werden analysiert. Sowie die Wirkung der massiven Ausweitung von Öffnungszeiten auf die Einzelhandelsbranche wie auf den Arbeitnehmer*innen-Schutz, insbesondere Gesundheitsschutz.
Das was von der Staatsregierung als „Arbeitnehmerschutzgesetz“ angepriesen wird, entpuppt sich bei genauer Betrachtung als nicht hinnehmbare Zumutung und Verschlechterung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen im Einzelhandel.
Generalangriff vorgelegt
Hubert Thiermeyer, Fachbereichsleiter Handel ver.di Bayern und Gründungsmitglieder der Sonntagsallianz fasst es zusammen: „Das geplante Ladenschlussgesetz ist der Wolf im Schafspelz. Es ist ein Generalangriff auf den Sonntagsschutz, auf die Beschäftigten im Handel und die Nahversorgung in Bayern.“
Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund meldete sich mit einer Stellungnahme zu Wort und konstatiert, dass der Gesetzentwurf massiv den Schutz des freien Sonntags in Bayern angreift.
Lesen Sie hier die ausführliche Stellungnahme von ver.di Bayern: Stellungnahme ver.di Bayern zum Gesetzentwurf Ladenschlussgesetz
Lesen Sie hier die ausführliche Stellungnahme vom DGB Bayern: Stellungnahme DGB Bayern Bayerisches Ladenschlussgesetz