Guter Start in den Sonntagsschutz 2024: Kein verkaufsoffener Sonntag in Bindlach!

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Die Gemeinde Bindlach bei Bayreuth hat ihre Verordnung, die für die Regelung von verkaufsoffenen Sonntagen zuständig ist, aufgehoben, nachdem ver.di erfolgreich Beschwerde eingelegt hat. Damit wird es in Bindlach erstmal keine weiteren Marktsonntage geben. Die Sonntagsallianz Bayern unterstützt diesen Schritt zur Rechtssicherheit.

Wie im Fall Wolfratshausen, war auch in Bindlach ein Möbelhaus Anstoß des Ärgernisses. Das Möbelhaus hatte auch an einem Sonntag geöffnet, obwohl die geplante Veranstaltung – die einen verkaufsoffenen Marktsonntag rechtfertigen würde – abgesagt war.

Der verkaufsoffene Sonntag hat daher rechtswidrig stattgefunden. Nach den Ausnahmen des Ladenschlussgesetzes dürfen Geschäfte nur in außergewöhnlichen Fällen sonntags öffnen, wenn bspw. eine Großveranstaltung in unmittelbarer Nähe stattfindet.

Ver.di ging dagegen vor und reichte erst eine Aufsichtsbeschwerde im Bayreuther Landratsamt und später bei der Regierung von Oberfranken ein. Mit Erfolg! Die Gemeinde Bindlach hat daraufhin ihre bis dahin geltende die Verordnung aufgehoben.

Paul Lehmann, stellvertretender Bezirksgeschäftsführer bei ver.di sagt dazu:
„Es ist schon abenteuerlich gewesen, wie das Landratsamt Bayreuth uns als Beschwerdeführer hingehalten hat. Dann haben wir eben bei der Regierung von Oberfranken Aufsichtsbeschwerde eingereicht und das mit Erfolg.

Bereits seit dem Jahr 2020 haben wir versucht, die Sonntagsöffnungen in Bindlach untersagen zu lassen und jetzt erst ist es gelungen. Hier zeigt sich, dass sich Hartnäckigkeit lohnt! Umliegende Gemeinden und Städte können auch weiterhin damit rechnen, dass auch ihre Verordnungen durch uns überprüft werden und wir jederzeit Aufsichtsbeschwerden oder Klagen einreichen werden. Es kann nicht sein, dass Städte und Gemeinden sich nach wie vor über die höchstrichterliche Rechtsprechung hinwegsetzen, so auch in der Stadt Bayreuth.“