„Sonn- und Feiertage stärken den Zusammenhalt“

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MÜNCHEN. Die Staatsregierung Bayerns plant ein neues Ladenschlussgesetz, das empfindliche Auswirkungen auf den rechtlichen Schutz des arbeitsfreien Sonntags insgesamt haben könnte. Daher mahnen die Leitungen der katholischen und evangelischen Kirche gemeinsam, den freien Sonntag und auch die stillen Feiertage zu bewahren.

Evangelische und katholische Kirche in Bayern lehnen Aufweichung des Sonn- und Feiertagsschutzes ab

Die beiden christlichen Kirchen in Bayern warnen gemeinsam vor einer Aufweichung des Sonn- und Feiertagsschutzes. Vor dem Hintergrund einer von CSU und Freien Wählern in ihrer Koalitionsvereinbarung verabredeten Neuregelung des Ladenschlusses in Bayern bekräftigten sie die Bedeutung der Sonn- und Feiertage für das gesellschaftliche Zusammenleben und die religiöse Praxis.

„Sonn- und Feiertage stärken den Zusammenhalt, sie bieten einen Schutzraum für Kultur und Sport, ein verbindliches gemeinsames Zeitfenster für das Zusammenleben und eröffnen Zeit für Gott“, erklärten die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und die katholische Freisinger Bischofskonferenz, der alle sieben bayerischen Diözesen angehören, im Rahmen ihrer turnusgemäßen Begegnung in München. Das Zusammentreffen fand statt unter der Leitung von Landesbischof Christian Kopp und dem Vorsitzenden der bayerischen Bischöfe, dem Münchner Erzbischof Kardinal Reinhard Marx am 14. Mai 2024.

Salamitaktik? Nein, danke!

In diesem Zusammenhang lehnten die Spitzenvertreter der Kirchen auch weitere Änderungen beim Schutz der Stillen Tage, wie dem Karfreitag oder Allerheiligen, ab. Mit Blick auf die bestehenden Tanzverbote erteilten sie einer „Salamitaktik“, die Öffnungszeiten von Lokalen weiter stundenweise auszudehnen, eine klare Absage.

Die Allianz für den freien Sonntag begrüßt diese klaren Worte der beiden christlichen Kirchen ausdrücklich. Für die politische Diskussion um ein verändertes Ladenschlussgesetz in Bayern ist diese Haltung ein wichtiger Orientierungspunkt – auch für die Abgeordneten im Bayerischen Landtag.