Sonntagsöffnungen in Ansbach unzulässig

ANSBACH. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stärkt den Sonntagsschutz in Bayern. In einem Normenkontrollverfahren gegen die Stadt Ansbach hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Verordnung über mehrere Sonntagsöffnungen für die Jahre 2018 und 2019 auf Klage der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Katholischen Arbeitnehmerbewegung für unwirksam erklärt. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Hintergrund des Verfahrens war eine Verordnung der Stadt Ansbach zur verkaufsoffenen Sonntagen im gesamten Stadtgebiet anlässlich jeweils eines Street-Food-Festivals, eines Stadtfestes und eines Martinimarktes.

„Die Entscheidung kommt nicht überraschend. Vielmehr führt diese die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu anlassbezogenen Sonntagsöffnungen konsequent fort. Danach muss die eigentliche Veranstaltung (Markt, Messe etc.) selbst in allen Bereichen, in den geöffnet werden kann, für den Sonntag prägend sein. Die Sonntagsöffnung hingegen darf nur als Annex zu der Veranstaltung erscheinen. Es bleibt zu hoffen, dass diese Rechtsprechung spätestens jetzt von den zuständigen Gemeinden auch wahrgenommen und konsequent umgesetzt wird,“ erklärt Dr. Friedrich Kühn, welcher als Rechtsanwalt die Klage für die ver.di und KAB geführt hat.

„Wer nicht hören will muss fühlen,“ so das Fazit von Rita Wittmann, stellvertretende Bezirksgeschäftsführerin von ver.di Mittelfranken. „ver.di Mittelfranken geht davon aus, dass auch andere Kommunen wie Fürth und Weißenburg die Signale des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes verstehen und ihre Verordnungen nun rechtskonform ändern“, so Wittmann weiter.
Ralph Korschinsky, Geschäftsführer der Katholischen Arbeitnehmerbewegung zeigt sich bestätigt durch die Entscheidung: „Immer wieder haben wir die Stadtverantwortlichen auf die Rechtslage hingewiesen, leider waren diese aber nicht einsichtig, nun hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eindeutig den Sonntagsschutz gestärkt.“

„Für den Schutz des freien Sonntags, für unseren wichtigsten gesellschaftlichen Zeitanker und für eine Gesellschaft in der man zumindest an einem Tag in der Woche mal zur Ruhe kommen kann ist die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes ein wichtiger Schritt“, zeigt sich Stephan Doll, DGB Regionsgeschäftsführer in Mittelfranken erfreut.
„Die Allianz für den freien Sonntag in Ansbach sieht sich in ihrer Ansicht bestätigt, dass die Sonntagsöffnungen absolute Ausnahmen darstellen. Die wichtige Bedeutung des Sonntags als synchroner Ruhetag vor wirtschaftlichen Interessen wird durch den Tenor des Bayerischen VGH unterstrichen und gestärkt“, ergänzt Klaus Hubert, Sprecher Allianz für den freien Sonntag in Ansbach. 

Frank Leibig, ver. di- Vertreter in der Sonntagsallianz Ansbach begrüßt die klare Entscheidung des VGH und hofft, dass die Verantwortlichen der Stadt Ansbach nun endlich von ihrem hohen Ross herunterkommen und die rechtswidrige Verordnung außer Kraft setzen.