MÜNCHEN. „Seid ihr noch ganz knuspr?“, dachten sich viele, als der große Online-Supermarkt in München und Umgebung plötzlich auch sonntags seine Waren auslieferte. Nach Eingreifen der Gewerbeaufsicht gibt knuspr nun sonntags wieder Ruhe. Der Lebensmittelhändler muss das Angebot nach vier Wochen einstellen.
Mit einem Trick wollte knuspr den Sonntagsschutz und die Konkurrenz aushebeln. Der in München und Umgebung tätige Online-Supermarkt machte in einer 50m² kleinen Mietlocation in der Isarvorstadt das „Knuspr-Café“ auf und betrachtete sich damit als Gastronom, der den Großraum München auch sonntags nach Belieben mit Lebensmitteln beliefern dürfe.
Dabei ist die Rechtslage klar: Ein echter Gastronomiebetrieb darf selbstverständlich sonn- und feiertags ausliefern – allerdings zubereitete Speisen. Es macht einen Unterschied, ob man Pizza bäckt und Burger brät oder abgepackte Tiefkühlpizza und rohes Rinderhack verkauft. Ein Supermarkt mit einem Warensortiment von 9.000 unzubereiteten Lebensmitteln wird durch ein kleines Alibi-Café nicht zur Gastronomie.
Das Unternehmen knuspr, das zu einem tschechischen Konzern gehört und sonst eigentlich ein Image der Nachhaltigkeit pflegt, tut überrascht, dass es bei der Gewerbeaufsicht mit dem Trick nicht durchkam, und will seine Sonntagspläne wohl auch noch nicht ganz aufgeben (s. Artikel). Dabei waren zuvor bereits die Lieferant*innen Flaschenpost und Gorillas mit ähnlichen Versuchen gescheitert.
Für die Mitarbeiter*innen im Lieferdienst und im Lager in Garching ist der Sonntag damit wieder frei. Und klar ist: Der verfassungsrechtliche Sonntagsschutz lässt sich nicht so einfach umgehen. Hätte knuspr Erfolg gehabt, hätten andere Lebensmittel-Lieferant*innen und irgendwann auch der stationäre Handel nachgezogen. Am Ende hätte es keine Wettbewerbsvorteile gegeben, nur mehr Sonntagsarbeit.
Bild: Canva.com via kda Bayern