Wolfratshausen: Sonntagsverkauf bei XXXLutz rechtswidrig!

Allgemein

Die Sonntagsallianz Bayern begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Landratsamt Bad Tölz – Wolfratshausen, dass die Verordnung an den vier Marktsonntage im Jahr 2023 rechtswidrig ist, weil der Geltungsbereich sich unzulässiger Weise auf das gesamte Stadtgebiet erstreckt. Vorausgegangen war eine Anfrage der Sonntagsallianz Bayern zur Überprüfung der Sonntags-Öffnungspraxis des Möbelhauses XXXLutz in Wolfratshausen.

Augen auf beim Sonntagsverkauf!

In Wolfratshausen öffneten die Geschäfte an den vier Marktsonntagen, am 19.03., 21.05., 08.10. und 05.11.2023. Allerdings dürfen nur Geschäfte an diesen Sonntagen öffnen, die in dem vom Marktgeschehen geprägten Bereich, also in unmittelbarer räumlicher Nähe zum anlassgebenden Marktgeschehen, angesiedelt sind. So will es die einschlägige Rechtsprechung zu § 14 LadSchlG.

Wo kein Markt, da auch keine Verkauf

Allerdings öffnete auch das Möbelhaus XXXLutz im Wolfratshausener Gewerbegebiet am Hans-Urmiller-Ring seine Verkaufs-Tore an jenen Sonntagen.
Die Sonntagsallianz Bayern hat diese Verkaufspraxis bereits im letzten Herbst kritisiert und eine entsprechende Anfrage an die Stadt Wolfratshausen und später an deren Aufsichtsbehörde eingeleitet.

Warum erst jetzt?

Verordnungen der Stadt Wolfratshausen – wie die über vier Marktsonntage vom 22.3.2023 – müssen der zuständigen Aufsichtsbehörde, also dem Landratsamt, nicht im Vorfeld angezeigt werden, geschweige denn rechtsaufsichtlich genehmigt werden. Daher schritt die Behörde erst jetzt und aufgrund des Protestes der Sonntagallianz ein.

Was folgt daraus?

„Wir haben in Wolfratshausen wirklich etwas für den Sonntagsschutz erreicht“, sagt Christian Bindl, Fachbereichsleiter der Katholischen Betriebsseelsorge. „Es ist ein Beispiel wie nicht nur alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, sondern auch die rechtmäßigen großzügigen Regelungen unterlaufen und übertreten werden.“

Für die Zukunft versichert das Landratsamt – auch mit dem erforderlichen Nachdruck – auf den Erlass einer rechtskonformen, Verordnung durch die Stadt Wolfratshausen hinzuwirken.